05.01.2015
Endlich Bildungsurlaub für Auszubildende!
Gewerkschaften haben es schon lange gefordert, jetzt ist es endlich auch Gesetz in NRW: Nach dem Beschluss des Nordrhein-Westfälischen Landtags haben jetzt auch Auszubildende in NRW einen Anspruch auf Bildungsurlaub.
Allerdings gibt es noch ein paar Einschränkungen für die Azubis.
Während ArbeitnehmerInnen in NRW pro Jahr Anspruch auf fünf Tage Freistellung von der Arbeit für politische oder berufliche Weiterbildung bei fortlaufendem Entgelt haben, ist der Anspruch der Auszubildenden auf fünf Tage für politische Bildung während ihrer Berufsausbildung beschränkt.
Weitere Informationen finden sich hier.