Infos zum Online-Seminar
Betriebsvereinbarung zum E-Learning
Online – Lernen sollte auf der kollektivrechtlichen Ebene sinnvollerweise durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden. Möglich sind sowohl allgemeine Betriebsvereinbarungen zum E–Learning für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch eine spezifische Vereinbarung nur für Betriebsräte.
Wie empfehlen den Abschluss einer allgemeinen Betriebsvereinbarung zum Online–Lernen, wobei diese – wo notwendig – durch eine spezifische Regelung für Betriebsräte ergänzt wird.
Wir haben für Sie eine Muster-Betriebsvereinbarung zum „Online – Lernen von Betriebsräten“ mit kommentierten Regelungsvorschlägen erstellen lassen. Wenn Sie daran interessiert sind, wenden Sie sich bitte an Gisbert Brenneke.