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Recht und Rat

§37.6 / Freistellung

Nach § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz sind die Mitglieder des Betriebsrats für erforderliche Schulungsveranstaltungen ohne Minderung des Arbeitsentgeltes von ihrer beruflichen Tätigkeit freizustellen.
Die von Arbeit und Leben Bielefeld angebotenen Seminare vermitteln die erforderlichen Kenntnisse für die Betriebsratsarbeit.
Unter den Begriff Grundkenntnisse fallen alle Seminare, die benötigt werden, um den, durch den Gesetzgeber aufgegebenen Pflichten ordnungsgemäß nachkommen zu können. Dazu zählen u. a. unsere Seminare zum Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Lohn/Leistung und Wirtschaftswissen. Diese Seminare sollten alle Betriebsratsmitglieder besucht
haben. Übrigens auch Ersatzmitglieder können an diesen Seminaren teilnehmen, wenn sie häufig verhinderte Betriebsratsmitglieder vertreten.

Unsere Spezialseminare und Fachkonferenzen können besucht werden, wenn ein betrieblicher Anlass gegeben oder zukünftig zu erwarten ist. Diese sollten von den Betriebsratsmitgliedern besucht werden, die mit der Behandlung des Themas im Betriebsrat befasst sind.

Die Kostenübernahme für alle Seminartypen ist durch den § 40 Abs. 1 des BetrVG geregelt. Der Arbeitgeber hat demnach alle durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen. Dazu zählen Seminargebühr,
Reise- und Hotelkosten.

An unseren Seminaren können auch Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung teilnehmen. Zu ihrem Schulungsanspruch gehören nicht nur Kenntnisse zum SGB IX sondern auch allgemeine Grundkenntnisse zu allen Sachgebieten. Hier erfolgt die Kostenübernahme gemäß § 96.8 SGB IX.

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