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Seminarkalender

Recht und Rat

Zusammenstellung mit Kommentaren von Dr. jur. Reinhold Mittag

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Durchsetzung von Schulungsansprüchen für Betriebsratsmitglieder ist heutzutage keine einfache Sache. Die vielfältigsten Ablehnungsgründe werden den Betriebsräten vorgehalten. Die hier zusammengetragenen Punkte zum Besuch von Schulungen sollen helfen, den Einwendungen und Ablehnungen der Arbeitgeber mit Argumenten aus der Rechtssprechung zu begegnen. Wir sind bemüht, Antworten auf die Fragen zugeben, die wir und Sie immer wieder zu hören bekommen. Haben wir eine Wichtige vergessen? Dann würden wir uns über einen entsprechenden Hinweis oder Vorschlag freuen!

Beachten Sie bitte auch unsere Tipps!

Klicke auf die jeweiligen Einwendungen und Ablehnungen des Arbeitgebers, um unsere Argumente für einen Seminarbesuch zu öffnen.

Wir hören: "Alle in der Firma müssen sparen"

Wir hören: „Ein Seminar im Jahr reicht“

Wir hören: „Ein Seminarthema für ein BR-Mitglied reicht - Das Wissen kann intern weitergegeben werden“

Wir hören: „Es kann immer nur ein BR-Mitglied zu einem Zeitpunkt zum Seminar“

Wir hören: „Am Ende der Amtszeit ist kein Seminar mehr erforderlich“

Wir hören: „Drei bzw. vier Seminare in der Amtszeit sind zulässig“

Wir hören: „Übernachtungen müssen nicht sein, Seminare sollen vor Ort besucht werden“

Wir hören: „Das Seminar ist zu teuer“

Wir hören: „Der BR nimmt das Geld weg, das für innerbetriebliche Bildungsmaßnahmen eingesetzt werden könnte“

Wir hören: „BR-Mitglieder fahren nicht wegen der Inhalte zum Seminar, sondern wegen der Freizeit“

Wir hören: „Seminarbesuche sind bei Personalmangel nicht möglich“

Wir hören: „Wenn der Arbeitgeber "Nein" sagt, kann das BR-Mitglied nicht zum Seminar“

Wir hören: „Ersatzmitglieder können nicht zum Seminar“

Wir hören: „Seminare Rhetorik und Verhandlungstechnik sind nicht erforderlich“

Wir hören: „Wirtschaftswissen ist für Betriebsräte nicht erforderlich“

Wir hören „EDV, PC und Internetseminare sind für Betriebsräte nicht erforderlich“

Wir hören „Der Arbeitgeber kann das Seminar aussuchen und verlangen, dass der BR z.B. das günstigste Angebot wahrnimmt“

Wir hören: „Der Arbeitgeber äußert sich nicht zum geplanten Seminarbesuch. Er schweigt einfach oder er sagt: 'Als Arbeitgeber zahle ich aber nachher nicht'"

Literatur:
Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, 22. Auflage 2004. (zitiert: Fitting; Paragraphen beziehen sich auf das Betriebsverfassungsgesetz, Rz. = Randzeichen).

 
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